Verhaltenskodex

VORWORT

Die HTP Maximum GmbH & Co. KG (nachfolgend HTP genannt) versteht sich als langfristig orientierte Familienholding, die im Wesentlichen in Mehrheitsbeteiligungen an deutschen und auch international operierenden mittelständischen Unternehmen investiert. Als Familienunternehmen verfolgen wir einen dauerhaften und nachhaltigen Investitionsansatz.
Alle Mitglieder der Gesellschaftsorgane sowie Mitarbeiter/innen der HTP und ihrer Beteiligungsgesellschaften bekennen sich zu einem rechtskonformen und gesellschaftlich verantwortlichen Handeln. Compliance bedeutet nicht nur Rechtskonformität, sondern umfasst auch ethische Werte wie Integrität, Fairness und Nachhaltigkeit. Der Verhaltenskodex fasst alle Grundsätze zusammen.
Der Verhaltenskodex gilt für die HTP Maximum GmbH & Co. KG und ihre (Mehrheits-) Beteiligungsgesellschaften, die HTP-Gruppe1. Die aktuelle Struktur der HTP-Gruppe ist als Anlage dem Verhaltenskodex beigefügt. Zwecks umfassender wirksamer Durchsetzung ist die Einhaltung der Grundsätze auch von den Geschäftspartnern zu verlangen.
 
 
GELTUNGSBEREICH
Der Verhaltenskodex gibt den rechtlichen und ethischen Rahmen vor, der von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen2 der HTP-Gruppe einschließlich der Geschäftsführungen und Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu wahren ist.
Er definiert die Verhaltensgrundsätze eines jeden Mitarbeiters im Sinne des Compliance-Verständnisses und der Compliance-Organisation und soll helfen, Entscheidungen im Einklang mit Gesetzen und Werten zu treffen, wobei die Verhaltensgrundätze HTP-intern, aber auch im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern gelten. Alle Mitarbeiter der HTP-Gruppe tragen dafür Sorge, die Vorgaben des Verhaltenskodex einzuhalten.
Der Inhalt des Verhaltenskodex ist verbindlich. Dies gilt auch für alle ausländisch verbundenen Unternehmen der HTP-Gruppe. Alle Unternehmen der HTP-Gruppe sind angehalten, den Verhaltenskodex zu implementieren und für dessen Durchsetzung zu sorgen. Sofern länderspezifische Anforderungen oder unterschiedliche Geschäftsmodelle abweichende oder weitergehende Regelungen erfordern, ist der Verhaltenskodex entsprechend anzupassen und der Compliance Beauftragte der HTP-Gruppe über die Änderungen unter Vorlage des angepassten Verhaltenskodex zu informieren.
Der Begriff „HTP Gruppe“ erfasst alle im Vorwort aufgeführten Gesellschaften.
2 Nachfolgend wird der Begriff „Mitarbeiter“ verwendet. Damit ist keine geschlechtsspezifische Wertung verbunden.
 
1. VERHALTENSGRUNDSÄTZE
 
1.1 EINHALTUNG VON RECHT UND GESETZ 
Jeder Mitarbeiter hält die geltenden Gesetze, Rechtsvorschriften und internen Richtlinien ein. Dies gilt auch, falls damit wirtschaftliche Nachteile oder Schwierigkeiten und Herausforderungen für das Unternehmen oder einzelne Personen verbunden sind. Sehen nationale Gesetze restriktivere Bestimmungen vor, gehen diese den gruppeninternen Vorgaben der HTP-Gruppe vor.

1.2 VERMEIDUNG VON INTERESSENKOLLISIONEN 
Geschäftliche Entscheidungen sind stets im Sinne des Unternehmens zu treffen. Kein Mitarbeiter missbraucht seine Stellung für persönliche Zwecke oder Vorteile Dritter. Geschäftliche oder private Interessen sowie anderweitige wirtschaftliche oder sonstige Aktivitäten sind voneinander zu trennen. 
 
1.3 SCHUTZ VON UNTERNEHMENSEIGENTUM
Unternehmenseigentum ist sachgemäß und schonend zu verwenden und vor Schäden und Diebstahl zu schützen. Dies gilt für materielles Eigentum wie für immaterielles, also geistiges Eigentum, welches aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung im besonderen Maße schützenswert ist.
Materielles Unternehmenseigentum darf nur im allgemein üblichen Umfang für private Zwecke genutzt und nur für berufliche Zwecke aus dem Unternehmen entfernt werden.
Geschäftsreisen sind nach Art und Umfang im angemessenen Verhältnis zum Reisezweck wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig durchzuführen.
 
1.4 GEGENSEITIGER RESPEKT
In der HTP-Gruppe ist das geschäftliche Handeln von gegenseitigem Respekt, Offenheit und Vertrauen geprägt. Unterschiedliche Meinungen werden respektiert.
 
1.5 PRODUKTQUALITÄT / PRODUKTSICHERHEIT / SERVICEQUALITÄT
Alle Produkte und Serviceleistungen werden qualitativ hochwertig unter Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsvorgaben hergestellt und erbracht. Bei der Herstellung der Produkte sind alle gesetzlichen und internen Vorgaben zur Produktsicherheit einzuhalten. Die Einhaltung dieser Ansprüche ist auch von den Lieferanten der HTP-Gruppe zu erwarten. Die Planung, Analyse und Bewertung der Herstellungs- und Lieferprozesse sind im implementierten Qualitätsmanagementsystem festgelegt.
Qualitäts- oder Sicherheitsbedenken sind der verantwortlichen Abteilung / Stelle mitzuteilen.
 
1.6 GESUNDHEITS-, ARBEITS-, KLIMA- UND UMWELTSCHUTZ 
Die HTP-Gruppe sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, die Entwicklung der Produkte sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Einklang mit der Umwelt, den Menschen und dem Klima zu gestalten, und zwar nachhaltig. Dies gelingt nur durch die Einhaltung der gesundheits-, arbeits-, umwelt- und klimaschutzrelevanten Regeln. Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, durch sein individuelles Verhalten am Arbeitsplatz zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.
 
1.7 MENSCHEN- UND ARBEITNEHMERRECHTE / GLEICHBEHANDLUNG 
Die HTP-Gruppe respektiert die international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechte und stellt deren Einhaltung sicher. Alle Mitarbeiter werden ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, Kultur, ethnischen Herkunft, sexueller Identität, einer Behinderung sowie einer Religion oder Weltanschauung gleichbehandelt. Jedes verletzende Verhalten wird strikt abgelehnt. Dies gilt auch in Bezug auf die Geschäftspartner der HTP-Gruppe. Das Lieferkettengesetz ist einzuhalten und umzusetzen, sofern es die Geschäftsvorgänge betrifft. 
 
1.8 DATENSCHUTZ / DATENSICHERHEIT 
Die HTP-Gruppe respektiert das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie den Schutz personen- und unternehmensbezogener Daten. Bei der Erhebung, Nutzung und Speicherung personen- und unternehmensbezogener Daten sind daher die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten sowie diese Daten durch geeignete technische Maßnahmen vor dem Zugriff durch Unberechtigte zu schützen. Den gesetzlichen Rahmen für die Einhaltung des Datenschutzes bildet die europäische Datenschutz-Grundverordnung. 
 
1.9 GEHEIMHALTUNG VON GESCHÄFTS- UND BETRIEBSGEHEIMNISSEN
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle sonstigen vertraulichen Informationen sind geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für unternehmensinterne Informationen, aber auch bezüglich Informationen über Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter. All diese Informationen sind vor dem Einblick Dritter und nicht beteiligter Mitarbeiter in geeigneter Weise zu schützen. Falls vorhanden, sind die Bestimmungen des jeweils geltenden Geheimnisschutzgesetzes einzuhalten.  
 
1.10 EINHALTUNG DES WETTBEWERBS- UND KARTELLRECHTS  
Die HTP-Gruppe befolgt die Regeln des fairen und freien Wettbewerbs. Alle national und international geltenden gesetzlichen Vorgaben des Wettbewerbs- und Kartellrechts sind zwingend einzuhalten. Dies bedeutet für die Mitarbeiter der HTP-Gruppe insbesondere:
 
• Kein Mitarbeiter darf mit Wettbewerbern kartellrechtswidrige Vereinbarungen treffen oder das Verhalten im Markt mit Wettbewerbern abstimmen. Bereits das einseitige Offenlegen von sensiblen bzw. strategischen Informationen der HTP Gruppe gegenüber Wettbewerbern, wie zum Beispiel Preisinformationen, Preiserhöhungen, Auftragseingänge, Kapazitätsauslastungen oder künftige F&E-Projekte kann bereits zu einem Kartellrechtsverstoß führen.
• Das Kartellrecht verbietet jede Beschränkung des Wettbewerbs. Davon betroffen sind alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Risiken des freien und ungehinderten Wettbewerbs zu vermindern. Verboten sind zum Beispiel die Abstimmung von Preisen, die Aufteilung von Märkten (nach Kunden oder Gebieten) sowie die Festlegung von Marktanteilen der einzelnen Wettbewerber.
• Auch gegenüber Kunden und Lieferanten sind Vereinbarungen, welche die Wettbewerbsfreiheit einschränken, verboten. Dazu zählt beispielsweise, die Freiheit von Kunden, Lieferbedingungen oder Preise selbstständig festzulegen, zu beschränken. Auch bestimmte Formen von Alleinbelieferungspflichten, Beschränkungen des Kundenkreises, Ausschließlichkeitsbindungen, Wettbewerbsverbote oder Verwendungsbeschränkungen können unzulässig sein. 
• Eine Mitgliedschaft in Verbänden und Unternehmensvereinigungen ist, obwohl sie in der Regel sinnvoll ist, mit dem Risiko verbunden, gegen kartellrechtliche Vorschriften zu verstoßen. Mitarbeiter der HTP-Gruppe dürfen daher nur an Veranstaltungen/Treffen teilnehmen, die keine kartellrechtswidrigen Zwecke verfolgen. Sollte es im Rahmen einer Veranstaltung / eines Treffens zum unzulässigen Informationsaustausch kommen, haben sich Mitarbeiter der HTP-Gruppe eindeutig von diesem Informationsaustausch zu distanzieren, indem sie dagegen protestieren, ihren Protest protokollieren lassen und die entsprechende Veranstaltung unverzüglich verlassen.
• Sofern für bestimmte Produkte eine Marktbeherrschung vorliegt, gelten besondere kartellrechtliche Regeln. Zu diesen gehört, die Marktmacht nicht zu missbrauchen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn Kunden sachlich nicht gerechtfertigt ungleich behandelt werden, also zum Beispiel eine Belieferung verweigert wird. 
 
1.11 VERMEIDUNG VON KORRUPTION  
Kein Mitarbeiter gewährt unlautere Vorteile noch nimmt er diese an.
 
Als Vorteil gelten alle Arten von Zuwendungen, auf die kein Anspruch besteht und welche die Lage des Begünstigten wirtschaftlich, rechtlich oder persönlich objektiv verbessern. Dies sind insbesondere Bargeldzahlungen, aber auch Geschenke und Einladungen zu Veranstaltungen im privaten Bereich. Zuwendungen unter einer Wesentlichkeitsschwelle können zulässig sein. Diese Schwelle wird unter Berücksichtigung des jeweiligen rechtlichen Rahmens im Unternehmen festgelegt.   
• Unlauter ist ein Vorteil, wenn unter Berücksichtigung sämtlicher im Einzelfall gegebener Umstände und Verhältnisse, insbesondere der Anlass der Annahme bzw. Gewährung eines Vorteils sowie die persönliche Stellung des Begünstigten, nicht üblich und angemessen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Vorteil zur Beeinflussung von Geschäftsentscheidungen dienen soll.  
• Strikt verboten sind damit Geschenke, Einladungen zu Veranstaltungen oder sonstige Vergünstigungen an Amtsträger oder deren unmittelbare Familienmitglieder und Angehörige. Auch Dritte, die für die HTP-Gruppe tätig sind, dürfen keine unlauteren Geschäftspraktiken an den Tag legen. Lieferanten sind aufgrund sachlicher Erwägungen (Preis, Qualität, Leistungsfähigkeit) auszuwählen. Persönliche und unsachliche Gründe bleiben unberücksichtigt.
 
1.12 GELDWÄSCHEPRÄVENTION
Die HTP-Gruppe beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktivitäten und erfüllt die gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention. Die geltenden Geldwäschegesetze sowie internen Vorgaben der HTP-Gruppe sind von jedem Mitarbeiter einzuhalten. Dies betrifft auch die Vorgaben der Geschäftspartnerprüfung, deren Ziel u.a. die Verhinderung von Geldwäsche ist. 
Geldwäsche ist eine von Kriminellen genutzte finanzielle Transaktion, um die Herkunft und Existenz von Geld aus illegal erworbenem Vermögen zu verschleiern und anschließend wieder in den regulären Wirtschaftskreislauf einfließen zu lassen (z.B. hohe Rechnungsbeträge sollen bar beglichen werden). 
 
1.13 SPENDEN UND SPONSORING
Die HTP-Gruppe versteht sich als ein aktives Mitglied der Gesellschaft. Spenden und Sponsoring müssen transparent und nachvollziehbar sein und dürfen nicht zu unlauteren Vorteilen Dritter führen.  Jede Spende / jedes Sponsoring muss im Verhältnis zu dem mit der Spende / dem Sponsoring erwarteten (Werbe-)Effekt stehen. Jede Spende/jedes Sponsoring bedarf, unabhängig von der Höhe, der Zustimmung der jeweiligen Geschäftsführung des Unternehmens. Unzulässig sind Spenden und Sponsoringzahlungen an private Personen und auf private Konten sowie an politische Parteien im In- und Ausland, parteinahe oder parteiähnliche Organisationen. 
 
1.14 AUSSENHANDEL
Alle Mitarbeiter der HTP-Gruppe, die mit dem internationalen, grenzüberschreitenden Geschäft befasst sind, haben alle geltenden Gesetze einzuhalten, wozu insbesondere das Zoll-, Außenwirtschafts-, Exportkontroll- und Steuerrecht, aber auch die Beachtung von Verboten und Beschränkungen (VuB) gehört. Insbesondere sind bestehende Sanktionen und Embargos gegen Personen und Gesellschaften und bestehende Ausfuhrverbote bestimmter Produkte zu respektieren und einzuhalten. Dies gilt für den Warenverkehr sowie die Erbringung von Dienstleistungen. 
 
2. UMSETZUNG DES VERHALTENSKODEX 
Verantwortlich für die Einhaltung des Verhaltenskodex ist die Geschäftsführung des Unternehmens der HTP-Gruppe. Sie hat in angemessener Art und Weise sicherzustellen, dass der Inhalt des Verhaltenskodex allen Mitarbeitern bekannt ist und dass nicht gegen diesen verstoßen wird. 
Sofern bezüglich der einzelnen Regelungen weitergehende individuelle Vorgaben aufgrund speziell nach Maßgabe einer Risikoanalyse bestehende Risiken erforderlich sind, ist die jeweilige Geschäftsführung verpflichtet, präzisierende Verfahrensanweisungen zu schaffen. 
Insoweit ist die Geschäftsführung auf Basis des jeweils geltenden Rechts sowie gruppeninterner Vorgaben verpflichtet, ein Compliance Management System (CMS) einzurichten. Diese Einrichtung entbindet nicht den einzelnen Mitarbeiter von seiner Verantwortung, geltendes Recht sowie die unternehmensinternen Vorgaben einzuhalten. Verstöße werden in der HTP-Gruppe nicht toleriert. 
 
3. KONTAKT 
Bei Fragen und Hinweisen zum „Verhaltenskodex“ sowie bei Beobachtung von Verstößen gegen diesen ist entweder der unmittelbare Vorgesetzte der Ansprechpartner oder es kann eine anonyme Anzeige über die interne Meldestelle erfolgen. Bei Fragen, die mit dem Vorgesetzten nicht geklärt werden können, können sich die Mitarbeiter der HTP-Gruppe an den Compliance- und Meldestellenbeauftragten der HTP-Gruppe Herrn Karl-Heinz Strobelt (hinzu unter 4.) wenden.
Die Geschäftsführer sind gehalten, ihre Mitarbeiter auf die Möglichkeit der anonymen Berichte an den Compliance Beauftragten hinzuweisen. Berichte zu Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex werden streng vertraulich behandelt und führen nicht zum Nachteil der meldenden Person.
 
4. MELDESTELLE UNTER BEACHTUNG DER EU-WHISTLEBLOWING-RICHTLINIE UND DES DEUTSCHEN HINWEISGEBERSCHUTZGESETZES
Infolge der Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie durch das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz werden die Arbeitnehmer, Zulieferer, Dienstleister, Geschäftspartner und Freiberufler unserer Unternehmen geschützt, wenn sie in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Dazu gehören neben Verstößen gegen das Unionsrecht oder das nationale Recht, wie z.B. durch Korruption oder Steuerhinterziehung, auch Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex. Empfängerin der Meldungen ist unsere interne Meldestelle, an die vertrauliche Meldungen abgegeben werden können. Die Identität der Hinweisgebenden wird geschützt, also vom Meldestellenbeauftragten streng vertraulich behandelt. Durch die Wahrung der Vertraulichkeit führen Meldungen über Gesetzesverstöße nicht zu einem Nachteil des Hinweisgebenden.
Unser Meldestellenbeauftragter ist Herr Karl-Heinz Strobelt, der gleichzeitig unser Compliance Beauftragter ist. Die Stellvertretung bei seiner Abwesenheit übernimmt Frau Sabine Klein. Meldemöglichkeiten existieren über das Online-System, über ein persönliches Gespräch oder über ein Telefongespräch. Der Meldestellenbeauftragte ist persönlich erreichbar
 
unter der E-Mai-Adressemeldestelle.htpmaximum@gmail.com 
unter der Telefonnummer+49 172 2321600
postalischKarl-Heinz Strobelt, HTP Maximum GmbH & Co. KG
Dorper Weg 38, 40629 Düsseldorf
persönlichnach Terminvereinbarung an einem neutralen Ort
 
Die Stellvertreterin Frau Sabine Klein ist persönlich erreichbar unter der gleichen postalischen Adresse und
 
unter der E-Mail-Adressesabine.klein@htp-maximum.de
unter der Telefonnummer+49 211 87534915 
 
Im Rahmen eines Meldeverfahrens erhält der Hinweisgebende innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Anschließend wird der Hinweisgebende über den Verlauf des Verfahrens und das Ergebnis informiert, insbesondere wird der Hinweisgebende innerhalb von drei Monaten über ergriffene Folgemaßnahmen informiert.
 
SCHLUSSBEMERKUNG
Dieser um Absatz 4. erweiterte Verhaltenskodex ersetzt den Verhaltenskodex vom Juli 2022.
Die aktuelle Fassung des „Verhaltenskodex“ kann auf der Homepage der HTP-Gruppe
www.htp-maximum.de abgerufen werden.
 
Düsseldorf, 12.10.2023
 
Geschäftsführung der HTP-Gruppe 
 
Patrick Nathe
 
 
ANLAGE zum Verhaltenskodex der HTP Maximum GmbH & Co. KG
Stand Oktober 2023
Der Verhaltenskodex ist für die HTP Maximum GmbH & Co. KG sowie für folgende Beteiligungsgesellschaften der HTP Maximum GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf gültig:
 
GEBO Armaturen GmbH, Mettmann
GEBO Baltics OÜ, Tallinn, Estland
GEBO Bohemia spol s.r.o., Prag, Tschechien
GEBO France SARL, Fontenay le Comte, Frankreich
GEBO Iberica S.A.U., bei Barcelona, Spanien
GEBO Italia s.r.l., Brendola (Vizenza), Italien
GEBO SEE Kft, Budapest, Ungarn
GEBO Technika International Sp.z.o.o., Marki, Polen
GEBO Technika Sp.z.o.o., Marki, Polen
HK EDV Beratung GmbH, Düsseldorf
K 1 Internet Services GmbH, Düsseldorf
Leantechnik AG, Oberhausen
Loblicht GmbH & Co. KG, Arnsberg
MBRC the ocean GmbH, Hamburg

 

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Patrick Nathe

Patrick Nathe ist Gründungsgesellschafter und seit 2007 Geschäftsführer der HTP Maximum GmbH & Co. KG sowie in weiteren Firmenbeteiligungen innerhalb der HTP-Firmengruppe.  Zuvor war der Diplom-Betriebswirt bereits als Geschäftsführer renommierter Unternehmen wie der IHG Logistics GmbH & Co. KG tätig. Neben der Tätigkeit innerhalb der HTP-Gruppe baute er als geschäftsführender Gesellschafter die Firmengruppe um die Hellmann East Europe GmbH & Co. KG auf. Seine Kompetenzen liegen insbesondere in der Reorganisation von Unternehmen und deren operativer Führung.